"Bankbrief / ZBII" und Online-Zulassung. Was ist zu beachten?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält seit 2018 – analog zur Zulassungsbescheinigung Teil I – einen verdeckten Sicherheitscode, um Privatpersonen die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge zu ermöglichen (Markierung links unterhalb der ersten Haltereintragung).

Mit Übermittlung des freigelegten Sicherheitscodes wird im Onlineverfahren der Nachweis erbracht, dass die antragstellende Person verfügungsberechtigt ist.
Die neu auszufertigenden Zulassungsbescheinigungen Teil I und II werden somit regelmäßig an die antragstellende Person übersandt.

Sofern Sie beabsichtigen Sicherheitscodes an Dritte (z.B. künftige Fahrzeughalter) weiterzugeben, beachten Sie bitte, dass die Zulassungsbehörde nach § 12 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht über eigentumsrechtliche Sachverhalte zu entscheiden hat.
Wer Sicherheitscodes weitergibt, versetzt Dritte in die Lage, gegenüber der Zulassungsbehörde als Verfügungsberechtigte aufzutreten und trägt damit das Eigentumsrisiko!

Hinweis:
Gebühren, die für die Bearbeitung in diesem Kontext eingereichter entwerteter ZB II entstehen, stellt die Zulassungsbehörde den Einsendenden in Rechnung.