Konzession Mietwagen (§ 49 PBefG)

Gesetzliche Grundlage

Informationen

Änderung des Betriebssitzes

Teilen Sie bitte jede Änderung schriftlich mit und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Mietvertrag des neuen Betriebssitzes zur gewerblichen Nutzung (bei Untermietverträgen Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung)
  • Gewerbeummeldung
  • ggfs. aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
  • Geänderte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde im Original
  • Genehmigungsurkunde im Original
Gebühren:
  • neue Genehmigungsurkunde + 1. – 5. Auszug: 25,00 Euro
  • 6. – 10. Auszug zuzüglich: je 10,00 Euro
  • je weitere angefangene 5 Auszüge zuzüglich: 10,00 Euro

KFZ-Wechsel

Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Original Genehmigungsurkunde
  • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Mietwagen“
  • Einbaubestätigung Wegstreckenzähler
  • Bescheinigung vom Eichamt
  • HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
  • HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen
  • ggfs. Antrag auf Ausnahmegenehmigung fehlende Alarmanlage
Gebühren:
  • neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.

Ersatz-Genehmigungsurkunde / Ersatz Auszug

Bitte füllen Sie das Formular „Anzeige über den Verlust der Genehmigungsurkunde….“ aus (Link siehe Anträge)

Gebühren:
  • Ersatz-Urkunde: 20,00 Euro
  • Ersatz-Auszug: 10,00 Euro

Betriebsaufgabe

Bei Betriebsaufgabe übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Original Genehmigungsurkunde
  • Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • eine kurze formlose, schriftliche Begründung (3-Zeiler genügt) versehen mit Name des Unternehmens, Namen des Geschäftsführers und Unterschrift.

Gebühren: keine

Anträge

  • Antrag Ersterteilung Mietwagen

    PDF-Dokument (348.9 kB)

  • Antrag Erneuerung und Erweiterung Mietwagen

    PDF-Dokument (339.6 kB)

  • Mitteilung Änderung/Wechsel Geschäftsführer/Betriebsleiter

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Anzeige über den Verlust der Genehmigungsurkunde und/oder Auszug Genehmigungsurkunde

    PDF-Dokument (780.8 kB)

Anlagen zu den Anträgen

  • Anlage 1 – Vermögensübersicht

    PDF-Dokument (709.6 kB)

  • Anlage 2 – Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigungen

    PDF-Dokument (111.4 kB)

  • Anlage 3 – Fahrzeugliste Mietwagen

    PDF-Dokument (104.8 kB)

  • Anlage 4 - Fahrerliste Mietwagen

    PDF-Dokument (97.0 kB)

Hinweise / Merkblätter

  • Hinweise zur Antragstellung im Mietwagenverkehr

    PDF-Dokument (168.5 kB)

  • Hinweise zu den Anlagen

    PDF-Dokument (134.2 kB)

  • Informationen zum Eventverkehr (Mietwagen)

    PDF-Dokument (127.9 kB)

  • Hinweise zur Scheinselbständigkeit

    PDF-Dokument (141.8 kB)

  • Statistik Taxen-Mietwagen

    PDF-Dokument (153.2 kB)

Aktuelles / Sonstiges

Übersicht über die Anzahl der konzessionierten Unternehmen und Fahrzeuge

Die aktuelle Übersicht finden Sie hier

Wegstreckenzähler

Seit dem 01.01.2021 werden Ausnahmegenehmigungen gemäß § 43 Abs. 1 BOKraft von der Verpflichtung, Mietwagen mit einem Wegstreckenzähler auszustatten, nur noch in begründeten und nachvollziehbaren Einzelfällen von der Behörde erteilt. Werden durch das Mietwagenunternehmen Beförderungsaufträge durchgeführt, die durch Vermittlung über elektronische Medien (z.B. Smartphone-App) eingehen, ist ein Wegstreckenzähler grundsätzlich einzusetzen und eine Ausnahmegenehmigung kann nicht erteilt werden. Diese Regelung gilt auch für Genehmigungen, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden, wenn die erstmalige Konzessionierung von Fahrzeugen ab dem 01.01.2021 erfolgt.

Genehmigungsdauer

Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen beträgt regelmäßig zwei Jahre.