Seit dem 01.01.2021 werden Ausnahmegenehmigungen gemäß § 43 Abs. 1 BOKraft von der Verpflichtung, Mietwagen mit einem Wegstreckenzähler auszustatten, nur noch in begründeten und nachvollziehbaren Einzelfällen von der Behörde erteilt. Werden durch das Mietwagenunternehmen Beförderungsaufträge durchgeführt, die durch Vermittlung über elektronische Medien (z.B. Smartphone-App) eingehen, ist ein Wegstreckenzähler grundsätzlich einzusetzen und eine Ausnahmegenehmigung kann nicht erteilt werden. Diese Regelung gilt auch für Genehmigungen, die bis zum 31.12.2020 erteilt wurden, wenn die erstmalige Konzessionierung von Fahrzeugen ab dem 01.01.2021 erfolgt.