Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t oder über 2,5t im grenzüberschreitenden EU-Verkehr ist erlaubnispflichtig.
Rechtliche Grundlage ist das Güterkraftverkehrsgesetz bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Es ist hierbei zu unterscheiden für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t zwischen der
- Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr – gilt nur im Inland
- EU Gemeinschaftslizenz – gilt innerhalb der Europäischen Union
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5t bis 3,5t ist es nur möglich eine EU Gemeinschaftslizenz zu beantragen. Inländische Transporte sind erlaubnisfrei.