Führerschein Antrag Online (Technische Fragen)

Bitte beachten Sie:

Für die Installation und Konfiguration ihres Betriebssystems, Browsers, .NET-Framework, usw. kann das LABO keinen Support übernehmen. Wir können an dieser Stelle lediglich ein paar allgemeine Hinweise geben.

Technische Fragen

  • Allgemeine Einrichtungs- und Konfigurationshinweise

    Ihr Zugriff auf FAO erfolgt ausschließlich über marktübliche Windows-Arbeitsplatzcomputer (PCs) mit deutschem Zeichensatz. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz mobiler Endgeräte jeglicher Art nicht zulässig ist.

    Ihr Arbeitsplatzcomputer sollte über folgende Komponenten verfügen:
    • Betriebssystem Microsoft Windows
    • Internet-Browser Microsoft Internet Explorer oder Mozilla Firefox (32-Bit)
    • Java (32-Bit)
    • Software zum Anzeigen von PDF-Dateien,
    • marktüblicher Scanner mit TWAIN-Unterstützung (32-Bit), der eine optische Auflösung von mind. 300 dpi unterstützt
    • marktüblicher Drucker

    Mit folgenden Scannermodellen wurde FAO bereits erfolgreich eingerichtet:

    • Canon Lide 200, Canon Lide 210, Canon Lide 220, Canon PIXMA, MG5350,
    • Samsung SCX-4825 FN, Samsung CLX-3175, Samsung CLX 3305W,
    • Epson Stylus SX425W
    • Kyocera ECOSYS M2035dn KX

    Diese Liste ist nicht vollständig und beruht auf Nutzerangaben. Sie wird fortlaufend aktualisiert. Erfahrungsgemäß bereiten Multifunktionsgeräte eher Probleme als reine Flachbettscanner.

  • Sie haben Probleme mit dem Scannen?
    Zum Scannen muss auf ihrem PC Microsoft .NET-Framework ab Version 4.x (ab Windows 10 standardmäßig enthalten) installiert sein. Zum Scannen müssen Sie in unserer Anwendung die Anwendung proScan herunterladen und installieren. Folgende Versionen von Windows werden unterstützt:
    • Windows 7
    • Windows 8 und 8.1
    • Windows 10

    Prinzipiell sind alle aktuellen Browser erst einmal geeignet, sollte ein Browser doch einmal nicht funktionieren können sie also gerne alternative Browser verwenden.

    Hinweis zum Firefox ESR

    Für die JAVA-basierte Lösung war bislang der Firefox ESR in der Version 52.9 erforderlich. Diese Version ist eine der wenigen Browser, der nicht unterstützt wird. Bitte updaten Sie den Firefox auf eine aktuelle Version (z.B. 60) und schalten die automatischen Updates wieder ein.

    Hinweis zum Internet Explorer 11

    Beim Internet Explorer 11 müssen gemischte Inhalte aktiviert werden. Folgen Sie der nachfolgenden Anleitung zum Scannen bei Verwendung des Internet Explorers.

  • Sie haben Probleme beim Anzeigen von Dokumenten?

    In FAO sind an verschiedenen Stellen Dokumente (z.B. Freiwilligkeitserklärung, Antrag und diverse andere Formulare) im sogenannten pdf-Format hinterlegt. Zur Anzeige benötigen Sie einen entsprechender Viewer oder eine sonstige Software, die dieses Format anzeigen kann, beispielsweise Adobe Reader oder Foxit Reader

    Zur Einbindung der entsprechenden Software in ihren Browser oder sonstigen Konfiguration informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Hersteller dieser Software oder im Internet.

  • Wie gelange ich ins FAO - Testsystem?

    Über folgende Seite gelangen Sie ins Testsystem – https://onefatest.verwalt-berlin.de/

    Im Test-System werden Zahlungen nur simuliert. Bitte benutzen Sie aus Sicherheitsgründen keine echten Kreditkartennummern.

    Für Test-Zahlung mit Kreditkarte

    Ohne CardHolder Authorisierung 4012001037167778
    Mit CardHolder Authorisierung 4012001037664444
    3DS-Methode 4005559876540
    3DS-Methode und CardHolder Authorisierung 4012001036853337

    CVC-Nummer ist beliebig und Gültigkeitsdatum muss in der Zukunft liegen.

Fragen zu den Anträgen

  • Welche Gebühren darf die Fahrschule erheben?

    Die Fahrschule darf nur die in der Anwendung angezeigten amtlichen Gebühren von den Antragstellenden erheben.
    Eine separate Bearbeitungsgebühr oder ein sonstiger separater Betrag darf in diesem Zusammenhang nicht erhoben werden (vgl. Nutzungsvereinbarung). Die Aufwendungen für den Service dürfen jedoch in den Grundbetrag kalkuliert und darin ausgewiesen werden.

  • Welche Ausweisdokumente werden benötigt?

    Der elektronische Aufenthaltstitel allein ist als Identitätsnachweis nicht ausreichend, es muss grundsätzlich auch immer der Reisepass kopiert werden. Nur die Aufenthaltsgestattung (Duldung) erfordert keinen Pass.

  • Wie müssen die Vornamen eingegeben werden?

    Bei der Erfassung der Vornamen müssen Sie im Feld „Vornamen“ alle Vornamen, also auch nochmal den Rufnamen, eintragen. Im Feld Rufname wird ausschließlich der Rufname eingetragen.

  • Ab welchem Alter dürfen Anträge gestellt werden?

    Anträge dürfen erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

    Die Funktion „Ausnahme vom Mindestalter“ darf nur bei Vorliegen entsprechender Ausnahmetatbestände verwendet werden. Entsprechende Belege sind in diesem Fall einzuscannen.

    Antragsteller auf die Klassen C und D mit Ausnahme vom Mindestalter (Berufskraftfahrerausbildung) müssen gem. §10 Abs. 2 FeV vor der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis zur MPU.

    Eine vorzeitige Bearbeitung von Anträgen vor der 6-Monatsfrist ist ohne Ausnahmetatbestände rechtlich und technisch nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass trotz der 6-Monatsfrist gemäß § 16 Abs. 3 FeV die thoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden darf. Der Prüfauftrag wird daher ebenfalls erst 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erteilt.

  • Wann werden Erste Hilfe-Bescheinigungen benötigt?
    Nach § 19 Abs. 3 FeV benötigen bestimmte Berufsgruppen keine Erste Hilfe – Bescheinigung:

    “(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

    1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
    1. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
    1. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.”
  • Was gibt es bei der Schlüsselzahl "197" zu beachten?

    Fahrerlaubnisersterteilung

    Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B197 ist im Rahmen einer Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse B oder BF17 – im Rahmen einer Onlinebeantragung – möglich.

    Die Fahrschulen haben bei der Antragsaufnahme im Feld „Hilfsmittel zum Sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs“ bei „Getriebe“ das Feld „Automatik“ zu aktivieren. Im Feld Bemerkungen ist „B197“ einzugeben. Liegt der Nachweis gemäß Anlage 7 FeV bereits vor, ist dieser der Fahrerlaubnisbehörde als Anlage mit zu übersenden.

    Es existiert bereits eine Fahrerlaubnis?

    Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B mit der Beschränkung der Schlüsselzahl 78 können nur im Rahmen eines Umtausches die Eintragung der Schlüsselzahl beantragen. Dies ist den Fahrschulen online nicht möglich. Die Antragsteller sind auf die Antragstellung in den Bürgerämtern zu verweisen.

    Achtung!!! Dies gilt auch für die Schlüsselzahl 196!!

    Es ist nicht förderlich diese Umtauschanträge als “Erweiterungsanträge” zu versenden, da sich sowhl die Bearbeitung der Antragsarten unterscheidet als auch die Bearbeitungsgebühr eine andere ist.

    Bei der Erfassung der Vornamen müssen Sie im Feld „Vornamen“ alle Vornamen, also auch nochmal den Rufnamen, eintragen. Im Feld Rufname wird ausschließlich der Rufname eingetragen.

  • Ich möchte die Klasse A1 mit dem Antrag für begleitetes Fahren beantragen. Was muss ich tun?
    In letzter Zeit erreichen uns verstärkt Anfragen wie Anträge bF17 in Verbindung insbesondere mit der Klasse A1 zu behandeln sind. Die Vorgangsart bF17 ist grundsätzlich rein rechtlich ein eigener Antrag, so dass es sich grundsätzlich um zwei Anträge mit eigenen Gebühren handelt.

    Wenn Sie einen bF17-Antrag kurz vor Erreichen des 18. Geburtstages stellen wollen müssen Sie ggf. das Geburtsdatum manipulieren. Melden Sie sich im Anschluss bitte bei uns, damit wir das Datum wieder korrigieren können

  • Welche Regelungen gibt es für die praktische Prüfung?

    Ausnahmegenehmigung gemäß § 74 FeV zur Fristverlängerung für die Ablegung der praktische Prüfung

    Anträge auf Fristverlängerung für die Ablegung der praktischen Prüfung können nicht online gestellt werden.

    Die Fristverlängerung für die Ablegung der praktischen Prüfung wird nur noch im absoluten Ausnahmefall genehmigt, z.B. ist eine nicht bestandene Prüfung kein Grund für eine Fristverlängerung. In diesem Fall ist eine erneute Antragstellung notwendig. Diese kann wie gewohnt als Online-Antrag erfolgen.

Sollten Ihre Fragen ungeklärt geblieben sein, dann nutzen Sie bitte unsere Informationsvideos oder das Kontaktformular.

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FAO - Informationsvideos

Hier finden Sie Schulungsvideos mit genauen Anleitungen zur Antragsstellung. Weitere Informationen

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