Bild: jd-photodesign - Fotolia.com
FAO - Informationsvideos
Hier finden Sie Schulungsvideos mit genauen Anleitungen zur Antragsstellung. Weitere Informationen
Ihr Zugriff auf FAO erfolgt ausschließlich über marktübliche Windows-Arbeitsplatzcomputer (PCs) mit deutschem Zeichensatz. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz mobiler Endgeräte jeglicher Art nicht zulässig ist.
Ihr Arbeitsplatzcomputer sollte über folgende Komponenten verfügen:Mit folgenden Scannermodellen wurde FAO bereits erfolgreich eingerichtet:
Diese Liste ist nicht vollständig und beruht auf Nutzerangaben. Sie wird fortlaufend aktualisiert. Erfahrungsgemäß bereiten Multifunktionsgeräte eher Probleme als reine Flachbettscanner.
Prinzipiell sind alle aktuellen Browser erst einmal geeignet, sollte ein Browser doch einmal nicht funktionieren können sie also gerne alternative Browser verwenden.
Für die JAVA-basierte Lösung war bislang der Firefox ESR in der Version 52.9 erforderlich. Diese Version ist eine der wenigen Browser, der nicht unterstützt wird. Bitte updaten Sie den Firefox auf eine aktuelle Version (z.B. 60) und schalten die automatischen Updates wieder ein.
Beim Internet Explorer 11 müssen gemischte Inhalte aktiviert werden. Folgen Sie der nachfolgenden Anleitung zum Scannen bei Verwendung des Internet Explorers.
In FAO sind an verschiedenen Stellen Dokumente (z.B. Freiwilligkeitserklärung, Antrag und diverse andere Formulare) im sogenannten pdf-Format hinterlegt. Zur Anzeige benötigen Sie einen entsprechender Viewer oder eine sonstige Software, die dieses Format anzeigen kann, beispielsweise Adobe Reader oder Foxit Reader
Zur Einbindung der entsprechenden Software in ihren Browser oder sonstigen Konfiguration informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Hersteller dieser Software oder im Internet.
Über folgende Seite gelangen Sie ins Testsystem – https://onefatest.verwalt-berlin.de/
Im Test-System werden Zahlungen nur simuliert. Bitte benutzen Sie aus Sicherheitsgründen keine echten Kreditkartennummern.
Für Test-Zahlung mit Kreditkarte
Ohne CardHolder Authorisierung 4012001037167778
Mit CardHolder Authorisierung 4012001037664444
3DS-Methode 4005559876540
3DS-Methode und CardHolder Authorisierung 4012001036853337
CVC-Nummer ist beliebig und Gültigkeitsdatum muss in der Zukunft liegen.
Die Fahrschule darf nur die in der Anwendung angezeigten amtlichen Gebühren von den Antragstellenden erheben.
Eine separate Bearbeitungsgebühr oder ein sonstiger separater Betrag darf in diesem Zusammenhang nicht erhoben werden (vgl. Nutzungsvereinbarung). Die Aufwendungen für den Service dürfen jedoch in den Grundbetrag kalkuliert und darin ausgewiesen werden.
Der elektronische Aufenthaltstitel allein ist als Identitätsnachweis nicht ausreichend, es muss grundsätzlich auch immer der Reisepass kopiert werden. Nur die Aufenthaltsgestattung (Duldung) erfordert keinen Pass.
Bei der Erfassung der Vornamen müssen Sie im Feld „Vornamen“ alle Vornamen, also auch nochmal den Rufnamen, eintragen. Im Feld Rufname wird ausschließlich der Rufname eingetragen.
Anträge dürfen erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die Funktion „Ausnahme vom Mindestalter“ darf nur bei Vorliegen entsprechender Ausnahmetatbestände verwendet werden. Entsprechende Belege sind in diesem Fall einzuscannen.
Antragsteller auf die Klassen C und D mit Ausnahme vom Mindestalter (Berufskraftfahrerausbildung) müssen gem. §10 Abs. 2 FeV vor der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis zur MPU.
Eine vorzeitige Bearbeitung von Anträgen vor der 6-Monatsfrist ist ohne Ausnahmetatbestände rechtlich und technisch nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass trotz der 6-Monatsfrist gemäß § 16 Abs. 3 FeV die thoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden darf. Der Prüfauftrag wird daher ebenfalls erst 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erteilt.
“(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B197 ist im Rahmen einer Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse B oder BF17 – im Rahmen einer Onlinebeantragung – möglich.
Die Fahrschulen haben bei der Antragsaufnahme im Feld „Hilfsmittel zum Sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs“ bei „Getriebe“ das Feld „Automatik“ zu aktivieren. Im Feld Bemerkungen ist „B197“ einzugeben. Liegt der Nachweis gemäß Anlage 7 FeV bereits vor, ist dieser der Fahrerlaubnisbehörde als Anlage mit zu übersenden.
Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B mit der Beschränkung der Schlüsselzahl 78 können nur im Rahmen eines Umtausches die Eintragung der Schlüsselzahl beantragen. Dies ist den Fahrschulen online nicht möglich. Die Antragsteller sind auf die Antragstellung in den Bürgerämtern zu verweisen.
Achtung!!! Dies gilt auch für die Schlüsselzahl 196!!
Es ist nicht förderlich diese Umtauschanträge als “Erweiterungsanträge” zu versenden, da sich sowhl die Bearbeitung der Antragsarten unterscheidet als auch die Bearbeitungsgebühr eine andere ist.
Bei der Erfassung der Vornamen müssen Sie im Feld „Vornamen“ alle Vornamen, also auch nochmal den Rufnamen, eintragen. Im Feld Rufname wird ausschließlich der Rufname eingetragen.
Wenn Sie einen bF17-Antrag kurz vor Erreichen des 18. Geburtstages stellen wollen müssen Sie ggf. das Geburtsdatum manipulieren. Melden Sie sich im Anschluss bitte bei uns, damit wir das Datum wieder korrigieren können
Ausnahmegenehmigung gemäß § 74 FeV zur Fristverlängerung für die Ablegung der praktische Prüfung
Anträge auf Fristverlängerung für die Ablegung der praktischen Prüfung können nicht online gestellt werden.
Die Fristverlängerung für die Ablegung der praktischen Prüfung wird nur noch im absoluten Ausnahmefall genehmigt, z.B. ist eine nicht bestandene Prüfung kein Grund für eine Fristverlängerung. In diesem Fall ist eine erneute Antragstellung notwendig. Diese kann wie gewohnt als Online-Antrag erfolgen.