Fahrschulen

Fahrlehrer mit Klemmbrett und Fahrer

Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular für eine Terminvereinbarung oder senden eine Email an post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de. Wir bitten um Verständnis, dass Sie ohne vorab von uns bestätigten Termin nicht in das Dienstgebäude Puttkamer Straße kommen können.

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Fahrschulgründung

Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler und Schülerinnen, in der Mehrzahl Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler bzw. Fahrschülerinnen), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

Die Ausbildung wiederum darf nur in einer Fahrschule erfolgen. Die Fahrschule hat bestimmten Kriterien zu entsprechen. In den Unterrichtsräumen müssen während des theoretischen Unterrichts Lehrmittel zur Gestaltung des Unterrichts und zur Visualisierung vorhanden sein.

Voraussetzungen zur Fahrschulgründung

Gemäß § 18 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG) wird eine Fahrschulerlaubnis erteilt, wenn :

  • der/die Bewerber/-in das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als ungeeignet erscheinen lassen (bspw. Vorstrafen, selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens),
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/-in die Pflichten nach § 29 FahrlG nicht erfüllen kann,
  • der/die Bewerber/-in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
  • der/die Bewerber/-in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
  • der/die Bewerber/-in erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
  • die erforderlichen Unterrichtsräumlichkeiten, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge vorweisen kann.
IV - Fahrschule - Organisation, Unternehmensstrategie

Gründungsschritte

Anhand der folgenden kompakten Liste können Sie sich orientieren, was es zu bedenken gilt:

  • Buisnessplan erstellen – dient als Leitfaden und beinhaltet die Finanzplanung.
  • richtige Standortwahl – gibt es bereits andere Anbieter vor Ort? Wohnen viele junge Menschen im Umkreis?
  • Ausstattung – Besitzen Sie geeignete Unterrichträume und Lehrmittel?
  • Qualifikation und Bescheinigungen – Besitz einer Fahrerlaubnis und Fahrlehrererlaubnis, Unterricht in Fahrschulbetriebswirtschaft,
  • Rechtliche und behördliche Anforderungen – Anmeldungen beim Gewerbeamt, Finanzamt, je nach Rechtsform beim Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Als Arbeitgeber benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Zudem sollten entsprechende Versicherungen abgeschlossen und gesetzliche Sicherheitsstands erfüllt sein.
  • Marketing und Kundengewinnung – nutzen Sie verschiedenste Medien und Kanäle um auf sich aufmerksam zumachen.
IV C - Fahrschule - Antrag

Antragsverfahren

Nach Einreichung der geforderten Unterlagen zu den unten stehenden Anträgen werden diese durch unsere Sachbearbeitung auf Vollständigkeit geprüft.

Liegen alle Unterlagen vor, erfolgt eine Terminvereinbarung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Abnahme der Fahrschule. Diese erfolgt im Rahmen einer Begehung durch unsere Mitarbeiter/-innen in Ihren Fahrschul-Räumlichkeiten, durch welche die gesetzlichen Vorgaben überprüft werden.

Sollten diese alle erfüllt sein, wird die Fahrschulerlaubnis erteilt.

Hier gelangen Sie zu den Anträgen der Dienstleistungen, die Ihnen durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung stehen.

Antrag auf Erweiterung der Fahrschulerlaubnis

Antrag zur Öffnung einer Zweigstelle

Antrag bei Wechsel der verantwortlichen Leitung

Antrag auf Verlegung der Fahrschule bzw. zusätzliche Räume

Antrag zur Erklärung zur Ausbildungsfahrschule

Antrag auf vorübergehende Übertragung der verantwortlichen Leitung

Verzichtserklärung der Fahrschulerlaubnis, Zweigstellenerlaubnis oder Fahrschulerlaubnisklassen

Antrag zur Gründung einer Fahrlehrerausbildungsstätte