Fahrlehrer

Lehrer steht vor den Schülern und erklärt

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Fahrlehrerausbildung in Deutschland

In Deutschland ist es erforderlich, dass Personen, die anderen das Fahren beibringen möchten, eine Ausbildung durchlaufen und abschließend mehrere Prüfungen bestehen. Diese Ausbildung, bekannt als Fahrschullehrerausbildung, ist ein obligatorischer Schritt für diejenigen, die Fahrlehrer werden möchten.

Die Ausbildung ist gesetzlich festgelegt und folgt den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG). Interessierte können entsprechende Kurse in Fahrlehrerausbildungsstätten absolvieren, um eine Fahrlehrererlaubnis zu erlangen.

Eine Arzthelferin zeigt mit dem Finger auf ein Formular das eine Patientin unterschreiben soll

Voraussetzungen für Fahrlehrer

Ein Fahrlehrer muss gewisse Voraussetzungen mitbringen. Zu diesen zählen:
  • Ein Mindestalter von 21 Jahren muss erfüllt sein.
  • Eine geistige und körperliche Eignung muss vorliegen (wird durch ärztliche Gutachten nachgewiesen).
  • persönliche Eignung muss vorliegen (wird in der Regel durch ein Führungszeugnis nachgewiesen).
  • Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss (Abitur, Fachabitur) muss vorhanden sein.
  • Fahrerlaubnisse der jeweiligen Klasse müssen bestanden sein.
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B, 2 Jahre für die anderen Klassen.
Junge Erwachsene in der Schule

Theoretische Lehrinhalte

Für die Fahrlehrerausbildung müssen verschiedene Themengebiete abgedeckt werden. Diese sind später Teil der Prüfungen und werden von der Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben. Folgende zählen dazu:

  • Fahren
  • Technik
  • Verkehrspädagogik
  • Umwelt
  • Recht
  • Verkehrsverhalten

In der Fahrlehrerfachschule erstreckt sich der theoretische Teil der Ausbildung in der Regel über ca. 8 Monate, wobei Ganztageskurse stattfinden. Der Lehrplan umfasst Themen wie Verkehrspädagogik, Umweltschutz und weitere relevante Bereiche gemäß dem Rahmenplan. Zusätzlich wird im Modul “Fahren” Ihr Fahrstil im Rahmen einer Prüfung bewertet. Beendet wird der theoretische Teil der Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung.

Stadtverkehr im Regen

Praktische Lehrinhalte

Nach Abschluss des theoretischen Teils der Fahrlehrerausbildung folgt ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Dort beginnen Sie mit der praktischen Ausbildung von Fahrschülern, unterstützt von erfahrenen Fahrlehrern. Während des Praktikums nehmen Sie zweimal an einer einwöchigen Pädagogischen Reflexion in der Fahrlehrerausbildungsstätte teil, um Erfahrungen auszutauschen.

Die praktische Ausbildung endet mit Lehrproben und dauert in der Normalregelzeit 5 Monate. Bei Bestehen erhalten Sie den Fahrlehrerschein.

Frau vor grüner Tafel hält ein Buch chalkboard reading book

Fahrlehrerprüfung als Abschluss der Ausbildung

Insgesamt wird der angehende Fahrlehrer während der gesamten Ausbildung in 5 Themengebieten geprüft. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann diese bis zu zweimal wiederholt werden. Folgende Fahrlehrerprüfungen müssen erfolgreich absolviert werden, um den Fahrlehrerschein der Klasse BE zu erhalten:

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Fachkundeprüfung
  • Mündliche Fachkundeprüfung
  • Theoretische Lehrprobe
  • Fahrpraktische Lehrprobe

Die Fahrlehrerausbildung dauert in der Regel mindestens 13 Monate, vorausgesetzt, alle Prüfungen werden erfolgreich abgeschlossen. Es gibt jedoch eine Flexibilität von bis zu zwei Jahren nach dem Bestehen des theoretischen Teils, um das Praktikum abzuschließen. Die Gesamtdauer der Ausbildung kann sich je nach Zeitpunkt des Praktikumsbeginns entsprechend verlängern.

Die Fahrlehrerausbildung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Kosten können je nach Region stark variieren, vorausgesetzt, dass alle Prüfungen beim ersten Versuch bestanden werden.

Hier gelangen Sie zu den Anträgen der Dienstleistungen, die Ihnen durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung stehen.

Antrag zur Erteilung der Anwärterbefugnis

Antrag zur Erweiterung der Fahrlehrererlaubnis

Antrag zur Neuerteilung der Fahrlehrererlaubnis

Verzichtserklärung zur Fahrlehrererlaubnis