Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung zur Prüfung bestanden werden.
Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die praktische Prüfung ist am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Entsprechende Nachweise sind vor der Abgabe des Prüfauftrages bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden:
Deutsch
Englisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Russisch
Kroatisch
Spanisch
Türkisch
Hocharabisch
Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, können die theoretische Prüfung mit Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer ablegen.
Die Möglichkeit die Prüfung über Kopfhörer abzulegen stellt Ihnen die Prüfstelle zur Auswahl.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.
Aus diesem Grund wird das Schreiben für die Zulassung zu den Prüfungen erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgeschickt.