Gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Vor dem Jahr 1953 geborene Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen den Führerschein – unabhängig von dessen Art (Papier oder Karte) und Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen