Führerscheinumtausch

Führerscheine

Serviceangebot

Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr besetzt.

Gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.

  • Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

    Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr:

    • Vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
    • 1953 – 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
    • 1959 – 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
    • 1965 – 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
    • 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

  • Ab dem Jahr 2025 erfolgt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

    Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:

    • von 1999 – 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
    • von 2002 – 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
    • von 2005 – 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
    • 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
    • 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
    • 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
    • 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
    • 2012 – 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Deutscher Kartenführerschein

Antragsunterlagen zur Pflichtumstellung für Inhaber von Papierführerscheinen

Kartenführerschein

Antragsunterlagen zur Pflichtumstellung für Inhaber von alten Kartenführerscheinen