Die neue Automatikregelung "B 197" - Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird ab 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Für Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 bedeutet dies, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.

Für Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78) bedeutet dies, dass die Eintragung der Schlüsselzahl 197 unter gleichzeitiger Streichung der SZ78 beantragt werden kann, wenn der o.g. Schaltnachweis erworben wurde.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).

Der Schaltnachweis ist bei Antragstellung beim Bürgeramt vorzulegen (Umtausch). Erstbewerber haben zusätzlich die Möglichkeit den Schaltnachweise der Fahrschule vorzulegen. Diese leitet diesen an die Technischen Prüfstellen weiter.

Antragstellung

Bewerber der Klasse B bzw. BF17 können im Rahmen eines Ersterteilungsantrages B / BF17 die Eintragung der Schlüsselzahl 197 unter

• Vorlage eines Identitätsnachweises
• Vorlage eines Nachweises über Schulung in Erster Hilfe
• der Angabe der Fahrschule und der gewünschten Prüfstelle
• Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes
• Vorlage des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an der praktischen Ausbildung
• Gebühr je nach Antragsart und Aufwand ab 49,00 € beginnend

beantragen.

Information zur Ersterteilung
Information zum Begleiteten Fahren mit 17

Inhaber der Klasse B SZ78 stellen für die Eintragung der Schlüsselzahl B197 im Bürgeramt einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins (Gebühr: 25,30 €).

Informationen zum Antrag auf Umtausch