Online-Halterauskunft

Sie können hier für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde Berlin registriert sind, eine Auskunft beantragen.
Eine Halterauskunft kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben, oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt wird. Bitte lesen Sie auch die Nutzungsbedingungen .

Halterauskunft

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Halterauskunft zu Kennzeichen


Bitte geben Sie hier das Kennzeichen des Fahrzeugs an, für das die Auskunft beantragt wird. Auskünfte sind nur für Kennzeichen möglich, die bei der Zulassungsbehörde Berlin registriert sind. Bitte geben Sie das Kennzeichen im Format „X-XX XXXX“ ein.

Bitte geben Sie hier den Tag an, zu dem die Auskunft benötigt wird (Tat- oder Schadenstag). Bitte geben Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Bitte geben Sie hier Ihr Aktenzeichen ein (soweit erforderlich).

Trifft keiner der vorgegebenen Auskunftsgründe zu, kann die Auskunft nicht online beantragt werden. Vielmehr ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft unter Darlegung der in § 39 Abs. 1 StVG genannten Gründe bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Kfz-Zulassungsbehörde - III B -), 13048 Berlin, zu stellen.

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