Kuren
1.1. Heilklimatische Kuren ohne Anwendung ortsgebundener Heilmittel
1.2. Freie Heilkuren unter Anwendung ortsgebundener Heilmittel
1.3. Sanatoriumskuren
Das Formular für den Kurantrag kann direkt heruntergeladen oder von der Entschädigungsbehörde abgefordert werden. Die Kurmaßnahme muss mit einem hausärztlichen Attest beantragt werden. Beizufügen sind aktuelle Laborwerte (Blutsenkung, Blutbild, Urinstatus). In Einzelfällen kann die Erstellung eines vertrauensärztlichen Kurgutachtens notwendig werden. Die Entschädigungsbehörde bestimmt Art, Ort und Dauer der Kurmaßnahme. Wird eine Kur durchgeführt, bevor die Entschädigungsbehörde diese genehmigt hat, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Berechtigten. Bewilligt werden in der Regel Pauschalkuren (ausgenommen Sanatoriumskuren), d.h., der Berechtigte erhält vor Kurbeginn eine Pauschalsumme, mit der sämtliche Aufwendungen abgegolten sind. Auf Wunsch werden Abrechnungskuren bewilligt, d.h., der Berechtigte erhält vor Kurantritt auf Antrag einen angemessenen Kurkostenvorschuss, sammelt sämtliche Rechnungen und Belege und rechnet nach Beendigung der Kur mit der
Entschädigungsbehörde ab. Nähere Einzelheiten können den Vordrucken “Kurpauschalvergleich” und der Bewilligung für eine Abrechnungskur entnommen werden.