Laufende Entschädigungsleistungen nach dem BEG

Laufende Entschädigungsleistungen nach dem BEG

Es werden hauptsächlich Rentenleistungen wegen

  • Schadens an Leben (A-Rente)
  • Schadens an Körper und Gesundheit (B-Rente)
  • Schadens im beruflichen Fortkommen (E-Rente / E-Hinterbliebenenrente)

gewährt. In Einzelfällen umfasst die Hinterbliebenenversorgung auch Waisenrenten.

Der Schaden an Leben widerfährt regelmäßig dem überlebenden Ehegatten, wenn der Tod des ehemals Verfolgten im kausalen Zusammenhang mit den anerkannten Verfolgungsleiden steht. Der Schaden an Körper und Gesundheit ist eine Beeinträchtigung des ehemals Verfolgten in allen gesundheitlichen Bereichen, die durch NS-Gewaltmaßnahmen oder deren Folgen hervorgerufen worden ist.
Anspruch auf Rentenzahlung und Versorgungsleistungen besteht, wenn eine verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (vMdE) von 25 vH festgestellt worden ist.
Personen, deren festgestellte vMdE weniger als 25 vH beträgt, können jederzeit eine Überprüfung mit Hilfe eines Verschlimmerungsantrages durchführen lassen. Gleichzeitig ist die Feststellung von sog. Spätschäden möglich. Die erforderlichen Anträge werden formlos entgegengenommen und anhand der beigefügten ärztlichen Atteste zunächst geprüft. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine zunächst befristet festgestellte vMdE anhand des aktuellen Gesundheitszustandes auf erneutes Vorhandensein zu prüfen.
Die Feststellung von Verschlimmerungen der bereits anerkannten Leiden mit einer vMdE von mehr als 25 vH wird ebenso auf einen formlosen Antrag hin durchgeführt.
Ansprechpartner zu diesem Komplex ist:

I AbtL – Frau Ibrović – Tel.: 90269 – 5101

Ein festgestellter Schaden im beruflichen Fortkommen wird regelmäßig mit monatlichen Rentenzahlungen ausgeglichen, die der linearen Anpassung unterliegen. Die aus dem Schaden erwachsende Hinterbliebenenrente steht dem überlebenden Ehegatten zu, wenn die Ehe vor dem 30. Juni 1956 geschlossen worden ist.
Das für Sie zuständige Sachgebiet ergibt sich aus den letzten drei Ziffern der Registernummer. Sie können es aus den Tabellen auf der Seite mit den Ansprechpartnern entnehmen.

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

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