Für das Land Berlin ist mit Wirkung vom 14.09.2024 eine neue Verordnung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften im Land Berlin in Kraft getreten.
Bestandteil dieser Verordnung ist ein neues Gebührenverzeichnis, welches neue Gebührentatbestände vorsieht.
Sofern vor Erteilung einer Bescheinigung über die Namensführung eine Prüfung der Wirksamkeit dieser Erklärung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften zu erfolgen hat und kein deutscher Personenstandsregistereintrag existiert, ist bei der erstmaligen Ausstellung der Bescheinigung jetzt zusätzlich eine Gebühr von 80,00 EUR zu entrichten.