- Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
- Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
- Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
- Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Bekanntmachung Öffentliche Zustellungen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Auf dieser Seite werden Ihnen ab 01.07.2022 Öffentliche Zustellungen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bekannt gegeben.
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Öffentliche Zustellungen der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin
Stand: 14.11.2024
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Bekanntgabe Öffentlicher Zustellungen der Abteilung IV - Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten