Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes trat am 01.07.2023 an die Stelle der Eingliederungsvereinbarung der neue „Kooperationsplan“ (§ 15 SGB II).
Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach: Der Kooperationsplan schafft für die Leistungsberechtigten und die Integrationsfachkräfte eine
gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit.
Alles wesentlichen Informationen zum neuen Kooperationsplan finden Sie in dem Flyer, den Sie hier herunterladen können.