Berechtigungsnachweis ab 01.10.2024

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Hier erhalten Sie alle Informationen zum neuen Berechtigungsnachweis ab 01.10.2024.

Während der Übergangsregelung gilt das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nicht ausschließlich in Kombination mit einer VBB-Kundenkarte, sondern auch mit einem aktuellen Leistungsbescheid.

Diese Übergangsregelung wurde zum 19.01.2024 wieder eingeführt und endet am 30.06.2025

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen

FAQ zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Übergangsregelung zum Berlin-Ticket S zum 19. Januar 2024 vorerst bis 30.06.2025

  • Schwärzungen auf dem Bewilligungs-/Leistungsbescheid sind möglich.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Informationen geschwärzt werden.

Zweifelsfrei erkennbar sein müssen:

  • der Briefkopf
  • Titel des Anschreibens (Bewilligungs-/Leistungsbescheid)
  • Vorname und Name
  • Bewilligungszeitraum
  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft für die Übertragung auf den Wertabschnitt

Abgelaufene „berlinpässe“ sowie der Berechtigungsnachweis mit QR-Code zur Beantragung der Kundenkarte Berlin S berechtigen nicht zur Nutzung des Berlin-Ticket S.

  • Wenn Personen einen VBB-Kundenkarte Berlin S besitzen, die über den 31.12.2024 hinaus gültig ist, können diese bis zum Ende der Laufzeit genutzt werden.
  • Wenn Personen keine VBB Kundenkarte Berlin S besitzen oder ihre Karte vor dem 01.01.2025 ausläuft, gilt für sie das bisherige Verfahren der Vorlage des aktuellen, gültigen Leistungsbescheid in Kopie.

WICHTIG:

  • Ab dem 01.01.2025 gelten unverändert gültige Leistungsbescheide als Nachweis für die Berechtigung zum Erwerb des Berlin-Ticket-S.
  • Ab dem 01.01.2025 ist nicht mehr die BG-Nummer zu verwenden. Hier ist nun ausschließlich der vollständige Vor- und Nachname auf das Berlin-Ticket-S aufzutragen.
  • Anspruchsberechtigte Personen, die trotzdem noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S für das Jahr beantragen möchten, können dieses bis zum 30.11.2024 tun, sofern sie im Besitz des gültigen Berechtigungsnachweises sind. Diese VBB-Kundenkarten werden noch bis zum 31.12.2024 ausgestellt. Hier ist es erforderlich die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S auf dem Berlin-Ticket-S einzutragen.

Pressemitteilung vom 10.09.2024

Informationen zum Berechtigungsnachweis

  • Wegfall Berechtigungsnachweis ab 01.10.2024

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