Eingliederungszuschuss
Während der Einarbeitungszeit Ihrer neuen Arbeitskraft können wir Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen. Dauer und Höhe werden individuell bemessen. Weitere Informationen
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Das Jobcenter unterstützt auch die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Förderfähig sind Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Sie unterstützen den Sprung Ihrer Minijobberin/ Ihres Minijobbers in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und decken so Ihren Personalbedarf, binden gute Mitarbeitende und sparen sich eine umfangreiche Einarbeitung. Wir unterstützen Sie durch die Zahlung eines Umwandlungsbonus.
Menschen mit Behinderung fällt die Eingliederung ins Berufsleben besonders schwer, da sie oft nicht die Chance bekommen, ihr Können unter Beweis zu stellen. Wir informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten und Programme der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz.
Weitere Information über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Tel.: (030) 5555 45 1150
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Tel.: 0800 4 5555 20
Fax: (030) 5555 99 4060
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