Teilhabechancengesetz

Mit einer Förderung nach dem Teilhabechancengesetz bieten Sie Menschen nach längerer Arbeitslosigkeit eine Chance für eine berufliche und soziale Teilhabe.
Sie als Unternehmen ermöglichen es Langzeitarbeitslosen, wieder eine berufliche Perspektive zu gewinnen. Dabei werden Sie selbst zum Gewinner: Das Jobcenter Berlin Mitte erstattet Ihnen bis zu 100 % der Lohnkosten. Ihre neue Arbeitskraft wird während der Förderdauer regelmäßig durch speziell geschulte Coaches unterstützt.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber:

  • Einstellung ohne Risiko
  • Ihre Chance, motivierte Mitarbeiter zu finden

Dieses besondere Förderprogramm verdient eine ausführliche Vorstellung. Erfahren Sie mehr über Vorteile und Bedingungen auf der gemeinsamen Themenseite der Berliner Jobcenter: Ein Neustart – zwei Gewinner

Kontakt

Sie sind interessiert? Wir unterstützen Sie gerne. Wir beantworten Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Rufnummer für Arbeitgeber: 030 5555 45 2222

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Mitte.Team-AV-Markt@jobcenter-ge.de

Die wichtigsten Informationen zum Teilhabechancengesetz haben wir für Sie in unseren Flyern zusammengefasst:

  • Flyer $16e

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Flyer §16i

    PDF-Dokument (2.0 MB)