Bild: Jobcenter Berlin Lichtenberg
Kontakt
Sie finden hier die Wege mit uns in Kontakt zu treten. Weitere Informationen
Bild: gena96 / Fotolia.com
Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Regelbedarf umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise:
Anspruch haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und ihren Bedarf nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.
Erwerbsfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung außer Stande sind, mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit anspruchsberechtigten Antragstellern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Sozialgeld.
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).
Sind Sie nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt, so schließt das Ansprüche nach dem SGB II aus.
Alleinstehend/ Alleinerziehend
563,00 Euro
Paare je Partner/ Bedarfsgemeinschaften
506,00 Euro
Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern
451,00 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
471,00 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
390,00 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre
357,00 Euro
Bei einem Bruttoeinkommen von 1.900 Euro bleiben 348 Euro anrechnungsfrei.
Angenommen, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten Sie ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro
Davon bleiben für Sie anrechnungsfrei:
100 Euro
von über 100 bis unter 520 Euro = 420 Euro
bleiben zusätzlich 20 % frei = 84 Euro
von über 520 bis unter 1.000 Euro = 480 Euro
bleiben weitere 30 % frei = 144 Euro
von über 1.000 Euro bis unter 1.200 Euro = 200 Euro
bleiben nochmals 10 % frei = 20 Euro
Zusammen bleiben anrechnungsfrei: 348 Euro
Angenommen Sie haben vor Aufnahme der Tätigkeit 1.400 Euro Bürgergeld erhalten.
Nun erhalten Sie monatlich:
248 Euro Bürgergeld
1.500 Euro Nettoeinkommen
1.748 Euro Gesamt
Durch die Aufnahme einer Tätigkeit haben Sie somit monatlich 1.748 Euro statt monatlich 1.400 Euro zur Verfügung. Das sind 348 Euro mehr.
Hier haben wir eine zusammenfassende Information für Sie bereitgestellt, wenn Sie sich über Fragestellungen zu einem möglichen Umzug informieren wollen.