Arbeit & Ausbildung

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mein NOW – Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

Entdecke das nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung – „mein NOW“ unterstützt dich mit Informationen rund um Weiterbildung und Umschulung sowie mit Online-Tests und Weiterbildungskursen. Weitere Informationen

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Arbeitsvermittlung ab 25 Jahre

Du suchst Arbeit, neue Perspektiven oder Qualifizierungen? Wir unterstützen dich mit Beratung und passenden Förderangeboten auf deinen Weg. Weitere Informationen

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Vermittlung von unter 25-Jährigen

Für einen erfolgreichen Start in deine berufliche Zukunft unterstützt dich die Arbeitsvermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene – die JBA (Jugendberufsagentur). Weitere Informationen

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Existenzgründung

Von der Idee bis zum Aufbau deiner Selbständigkeit – wir beraten dich auf deinem Weg und helfen dir, deine nächsten Schritte realistisch zu planen. Weitere Informationen

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Fallmanagement

Im Fallmanagement bieten dir speziell ausgebildete Mitarbeiter*innen viele Unterstützungsmöglichkeiten bei persönlichen, privaten oder familiären Belastungen. Weitere Informationen

individuelle Angebote

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Gesundheitsteam

Gesundheit und Arbeit gemeinsam denken – das Angebot nimmt Menschen ganzheitlich in den Blick und baut dabei auf enge Kooperation mit Partnern im Bezirk. Weitere Informationen

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Das Aktiv-Team

Du willst arbeiten und suchst den nächsten Schritt? Das Aktiv-Team unterstützt dich gezielt und begleitet dich eng – von den ersten Schritten bis zur Aufnahme einer Beschäftigung und darüber hinaus. Weitere Informationen

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Qualifizierungsbegleitung

Dieses Team stellt allen Weiterbildungsteilnehmer*innen des Jobcenters Berlin Lichtenberg einen direkte Ansprechperson – eine Qualifizierungsbegleitung – zur Seite. Weitere Informationen

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt Personen mit Erziehungsverantwortung.

Statistik

Der Kooperationsplan: Worum geht’s?

Im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes wird deine bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach:

Der Kooperationsplan schafft eine Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und wird gemeinschaftlich auf gegenseitiger Vertrauensbasis erstellt. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgebelehrung und wird nicht unterschrieben. Funktioniert die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgt sie ohne Rechtsfolgebelehrung.

Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund zur Änderung. Deine Mitarbeit ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z. B. Nichtantritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen), wirst du zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgebelehrung aufgefordert. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich – bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgebelehrung zurückzukehren.

Dein Kooperationsplan soll grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen mit deiner Integrations- oder Beratungsfachkraft auf gemeinsamer Vertrauensbasis erstellt werden. Mitunter könnten hier einmal unterschiedliche Auffassungen bestehen, die sich nicht im gegenseitigen Gespräch klären lassen. Dann besteht in konkreten Fällen die Möglichkeit, eine neutrale und unabhängige Person einzubeziehen, die weiterhelfen kann. Dadurch soll gemeinsam ein Lösungsvorschlag vorbereitet werden, der für beide Seiten verständlich und verbindlich ist.

Du erreichst unsere Schlichtungsstelle per E-Mail oder postalisch unter:

Jobcenter Berlin Lichtenberg
-Schlichtungsstelle zur Einigung beim Kooperationsplan-
Gotlindestraße 93
10365 Berlin

Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass die Schlichtungsstelle nur berechtigt ist, bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterzuhelfen und nicht bei allen anderen fachlichen Fragen oder Kundenanliegen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Lichtenberg!

Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, müssen alle Aufforderungen zur Mitwirkung grundsätzlich mit Rechtsfolgebelehrung erfolgen.

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