Die zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes

Mehr Chancen durch Kooperation und Kommunikation

2209 Begrüßung BM Heil

Bundesarbeitsminister Heil stellt am 14. September 2022 den Regierungsentwurf des Bürgergeld-Gesetzes im Jobcenter Berlin Lichtenberg vor.

Was ist neu ab dem 1. Juli 2023?

Aus- und Weiterbildung

Wie eröffnet das Bürgergeld neue Perspektiven?

Das Bürgergeld unterstützt hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen darin, eine gute Arbeit zu finden. Qualifizierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie die Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Wer dafür einen Abschluss nachholt oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, erhält bis zu drei Jahre einen finanziellen Zuschuss. Aus- und Weiterbildungen lohnen sich also auch finanziell, wenn sie bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt helfen.

  • Weiterbildungsprämien: Wer eine Weiterbildung mit Abschluss aufnimmt, bekommt für erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie von insgesamt bis zu 2.500 Euro.
  • Weiterbildungsgeld: Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende gezahlt, deren abschlussorientierte Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat.
  • Berufsabschluss: Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
  • Grundkompetenzen: Wem Lese-, Mathe- oder Computer-Kenntnisse fehlen, kann diese leichter nachholen.

Beratung und Kooperation

Gemeinsames Planen für nachhaltige Beschäftigung

Das Bürgergeld bietet umfassende Beratung und eine ganzheitliche Betreuung, die die jeweilige Lebenssituation und die Beschäftigungsfähigkeit in den Blick nimmt. Damit am Ende des Unterstützungsprozesses eine dauerhafte Beschäftigung steht.

  • Zusammenarbeit: Der Kooperationsplan ersetzt die Eingliederungsvereinbarung. Er setzt ganz auf Zusammenarbeit und Eigenverantwortung und wird gemeinsam von den Jobcentern mit den Leistungsberechtigten erarbeitet – eine Rechtsfolgenbelehrung ist nicht enthalten. Der Kooperationsplan stellt den roten Faden auf dem Weg (zurück) in Arbeit dar. Die gemeinsame Strategie wird in verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vermitteln.
  • Ganzheitliche Betreuung: Das Jobcenter unterstützt dabei, Arbeit zu finden, die zu Ihnen passt. Vielleicht hilft Ihnen auch zusätzlich ein Coaching weiter – das können Sie auch begleitend zu Ihrer Ausbildung oder Beschäftigung machen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Geld

Welche neuen finanziellen Regelungen und Unterstützung bietet das Bürgergeld?

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt und schützt in den ersten zwölf Monaten besonders die Wohnung und das Ersparte. Damit der Kopf frei ist für die Arbeitssuche. Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen steigen. Damit Arbeit sich lohnt.

  • Vermögen
    In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
  • Wohnen: In den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
  • Freibeträge bei Erwerbseinkommen: Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden erhöht. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden.
  • Höherer Freibetrag für junge Menschen: Egal, ob Du noch zur Schule gehst, Azubi bist, studierst oder einen Bundesfreiwilligendienst machst und Bürgergeld beziehst: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres darfst Du 520 Euro Deines Einkommens behalten.
  • Schülerjobs in den Ferien: Dein Einkommen bleibt unberücksichtigt.
  • Ehrenamt: Wer ehrenamtlich arbeitet, kann jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
  • Gesundheit: Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden – das Bürgergeld wird weitergezahlt.
  • Altersrente: Ältere, noch erwerbsfähige Bürgergeldbeziehende müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Leistungsminderungen: Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
  • Darlehen: Bei Darlehen reduziert sich der Aufrechnungsbetrag auf 5 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs.

Digitalisierung

Neue Zugangswege und vereinfachte Jobsuche

Das Bürgergeld sorgt für mehr Digitalisierung und weniger Papier. Das macht Service und Leistungen zugänglicher für alle – und erleichtert die Jobsuche.

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