Wenn Sie Ihre Zugriffsberechtigung bei Erreichen des Endes der Freischaltungsdauer von 2 Jahren oder nach bereits abgelaufener Freischaltungsdauer verlängern möchten gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Laden Sie den für Sie zutreffenden Antrag herunter. Füllen Sie den Antrag mit Hilfe eines PDF-Betrachtungsprogramms (z.B. Adobe Reader) oder handschriftlich in Blockschrift aus, wobei Sie die Daten entsprechend Ihrer bereits bestehenden persönlichen Registrierung eintragen. Der Benutzername Ihrer Registrierung muss mit dem Benutzernamen im Antrag übereinstimmen. Anschließend senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder geben Sie ihn dort ab. Beachten Sie bitte, dass nur Anträge mit Originalunterschrift bearbeitet werden können (somit keine Übermittlung per Fax oder E-Mail!). Fügen Sie dem Antrag je nach beantragter Zugriffart bitte folgende Nachweise hinzu. Beim blockbezogenen Abrufverfahren brauchen Sie nichts weiter hinzufügen. Beim grundstückbezogenen Abrufverfahren eine Kopie des entsprechenden Nachweises (z.B. Zertifikat, Bestellungsurkunde).
Wir empfehlen für eine übergangslose erneute Freischaltung die Wiederbeantragung ca. einen Monat vor Ablauf des Freischaltungsdauer. - Über das Ergebnis der Antragsprüfung werden Sie kurzfristig von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses per E-Mail benachrichtigt. Im positiven Falle erhalten Sie begrenzt auf zwei Jahre den Zugriff auf die Daten der AKS Online entsprechend dem beantragten Abrufverfahren.