Antrags- und Freischaltungsverfahren AKS Online

Für ein zügiges Verfahren gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Bei Erstbeantragung

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie für die AKS Online antragsberechtigt sind und welches Zugriffsverfahren (block- oder grundstücksbezogen) Sie nutzen können.
  2. Sofern Sie antragsberechtigt sind, registrieren Sie sich als Erstes in der AKS Online. Beachten Sie bitte, dass nur natürliche Personen freigeschaltet werden können. Eine Registrierung auf ein Büro oder Firma erhält somit keine Freischaltung. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre Registrierungsdaten aus datenschutzrechtlchen Gründen personengebunden sind und sie an keine andere Person weitergeben werden dürfen, auch nicht im Wege einer Vollmacht oder einer gesellschaftsrechtlichen Vertretung!
    Für die Registrierung rufen Sie die AKS Online auf und wählen in der Anmeldemaske den Button “Zur Registrierung”.
    Bevor Sie zur Registrierungsmaske gelangen, ist es erforderlich, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Daten (Datenschutzerklärung) einwilligen.
    Nachdem Sie die Registrierungsmaske ausgefüllt und Ihre Daten abgesandt haben, erhalten Sie eine E-Mail von der Adresse “aks-online@gutachterausschuss-berlin.de” mit einem Link, den Sie durch Mausklick bestätigen müssen.
    Erst dann sind Sie in AKS Online registriert und erhalten eine grüne Bestätigungsmeldung in der Registrierungsmaske.
  3. Laden Sie den für Sie zutreffenden Antrag herunter (block- bzw. grundstücksbezogen). Füllen Sie den Antrag mit Hilfe eines PDF-Betrachtungsprogramms (z.B. Adobe Reader) oder handschriftlich in Blockschrift aus, wobei Sie die Daten entsprechend Ihrer persönlichen Registrierung eintragen (siehe Punkt 2.). Der Benutzername Ihrer Registrierung muss mit dem Benutzernamen im Antrag übereinstimmen. Anschließend senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder geben Sie ihn dort ab. Beachten Sie bitte, dass nur Anträge mit Originalunterschrift bearbeitet werden können (somit keine Übermittlung per Fax oder E-Mail!). Fügen Sie dem Antrag je nach beantragter Zugriffsart bitte folgende Nachweise hinzu. Beim blockbezogenen Abrufverfahren Kopien der ersten Seiten dreier von Ihnen gefertigter Gutachten als Nachweis der wiederholten Tätigkeit in der Immobilienwertermittlung. Beim grundstückbezogenen Abrufverfahren eine Kopie des entsprechenden Nachweises (z.B. Zertifikat, Bestellungsurkunde).
  4. Über das Ergebnis der Antragsprüfung werden Sie kurzfristig von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses per E-Mail benachrichtigt. Im positiven Falle erhalten Sie begrenzt auf zwei Jahre den Zugriff auf die Daten der AKS Online entsprechend dem beantragten Abrufverfahren. Der Berechtigungszeitraum für die Zugriffserlaubnis kann durch eine erneute Beantragung um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.

Bei Wiederbeantragung

Wenn Sie Ihre Zugriffsberechtigung bei Erreichen des Endes der Freischaltungsdauer von 2 Jahren oder nach bereits abgelaufener Freischaltungsdauer verlängern möchten gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie den für Sie zutreffenden Antrag herunter. Füllen Sie den Antrag mit Hilfe eines PDF-Betrachtungsprogramms (z.B. Adobe Reader) oder handschriftlich in Blockschrift aus, wobei Sie die Daten entsprechend Ihrer bereits bestehenden persönlichen Registrierung eintragen. Der Benutzername Ihrer Registrierung muss mit dem Benutzernamen im Antrag übereinstimmen. Anschließend senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder geben Sie ihn dort ab. Beachten Sie bitte, dass nur Anträge mit Originalunterschrift bearbeitet werden können (somit keine Übermittlung per Fax oder E-Mail!). Fügen Sie dem Antrag je nach beantragter Zugriffart bitte folgende Nachweise hinzu. Beim blockbezogenen Abrufverfahren brauchen Sie nichts weiter hinzufügen. Beim grundstückbezogenen Abrufverfahren eine Kopie des entsprechenden Nachweises (z.B. Zertifikat, Bestellungsurkunde).
    Wir empfehlen für eine übergangslose erneute Freischaltung die Wiederbeantragung ca. einen Monat vor Ablauf des Freischaltungsdauer.
  2. Über das Ergebnis der Antragsprüfung werden Sie kurzfristig von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses per E-Mail benachrichtigt. Im positiven Falle erhalten Sie begrenzt auf zwei Jahre den Zugriff auf die Daten der AKS Online entsprechend dem beantragten Abrufverfahren.

Anträge

Onlineabruf der vorgefertigten Anträge.
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