Auskünfte
Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin ist die Erteilung von Auskünften. Hierbei kommt der internetgestützten kostenfreien Abrufmöglichkeit über GAA Online eine immer größere Bedeutung zu.
GAA Online
GAA Online bietet eine Vielzahl von Informationen zum Berliner Immobilienmarkt, über die Wertermittlung in Berlin sowie fachspezifischer Daten kostenfrei zum Abruf an. So sind nahezu alle vom Gutachterausschuss veröffentlichten Daten über GAA Online abrufbar. Bitte nutzen Sie vorrangig dieses rund um die Uhr verfügbare schnelle und direkte Medium. Sollten Sie bestimmte Informationen suchen, so führt Sie die Rubrik Fragen schnell zur gewünschten Information.
Telefonische Auskünfte
Gern helfen wir bei Verständnis- und Anwendungsfragen zu den angebotenen Daten telefonisch weiter, genauso wie bei allgemeinen Anfragen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der häufig komplexen Zusammenhänge der ermittelten Daten keine direkten telefonischen Auskünfte zu speziellen Daten (z.B. Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze) geben können. Hier ist für eine sachgerechte Anwendung der Daten in der Regel die Kenntnis zusätzlicher Informationen aus der Veröffentlichung notwendig. Eine telefonische Auskunft kann diesen Umfang nicht leisten. Nutzen Sie daher bitte das kostenlose Angebot in GAA Online unter der Rubrik Marktinformationen.
Schriftliche Auskünfte
Das Online Angebot wird durch schriftliche Auskünfte ergänzt. Dieses betrifft überwiegend das Angebot, welches nicht digital in GAA Online vorliegt.- Aggregierte Informationen für Immobilien in speziellen Teilmärkten oder Umsätze auf dem Immobilienmarkt.
- Analoge Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (AKS Intra) beim Nachweis des berechtigten Interesses. Für besondere Teilmärkte oder für Nutzer, die keinen Zugang zur AKS Online haben.
Auch hier bitten wir Sie zunächst die Möglichkeiten des direkten Abrufes in AKS Online zu prüfen, bevor Sie die Option der schriftlichen Auskunft nutzen. Beachten Sie bitte, dass schriftliche Auskünfte gebührenpflichtig sind.