Baugesetzbuch (BauGB)

Begriff

Die Lebensqualität des Menschen wird durch die Funktion und Gestaltung seiner städtebaulichen Umwelt in einem wesentlichen Maße bestimmt. Es ist daher notwendig, Normen für die Planung und der Ausführung städtebaulicher Vorhaben in den Städten und Gemeinden aufzustellen. Diese Funktion übernimmt das Baugesetzbuch. In rund 250 Paragraphen werden u.a. die Bauleitplanung, die Bodenordung, die Enteignung und das besondere Städtebaurecht mit den Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen geregelt. Die §§ 192 bis 199 dieses Gesetzes bilden die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Institution des Gutachterausschusses und der Ermittlung von Grundstückswerten.

Für weitere detailliertere Regelungen werden die Landesregierungen im § 199 Abs. 2 ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Im Land Berlin ist es die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB).

Quelle

Die aktuellen Gesetzestexte sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.