Personalrat / Frauenvertreterin / Schwerbehindertenvertretung, Personalversammlung

Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, dienen lediglich der Information, stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Personalrat / Frauenvertretung / Schwerbehindertenvertretung

Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus (§ 42 Abs. 1 PersVG) und werden dafür entsprechend freigestellt (§ 43 PersVG). Personalratsmitglieder, die ihr Amt nicht in Vollfreistellung ausüben, können vom Gremium über ihr reguläres Freistellungsvolumen hinaus zur Durchführung erforderlicher Aufgaben entsandt werden (§ 42 Abs. 2 PersVG). Sie werden damit von ihren zeitgleichen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt. Darüber hinaus sind Personalratsmitglieder „für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind“ (Absatz 3). Weitergehende Schulungsansprüche bestehen gemäß Absatz 4.

Das Recht auf Schulungen für Frauenvertreterinnen und Schwerbehindertenvertreter*innen ist in § 16 LGG bzw. § 96 SGB IX geregelt.

Personalversammlung

§ 45 Personalvertretungsgesetz

Die Personalversammlung besteht aus den Dienstkräften der Dienststelle.

§ 48 Personalvertretungsgesetz

Die Personalversammlung findet während der Arbeitszeit statt, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.

Der Personalrat kündigt den Termin der Personalversammlung in der Regel am Ende eines Schuljahres an, so dass dieser für die kommende Schuljahresplanung berücksichtigt werden kann. Die Teilnahme an der Personalversammlung darf Beschäftigten nicht verwehrt werden.

Die Senatsbildungsverwaltung und Personalräte haben sich darauf geeinigt, die Personalversammlung in der Regel auf 12 Uhr zu terminieren. In der Personalversammlung legt der PR Rechenschaft ab über seine Arbeit und es werden Informationen und Forderungen zu aktuellen Themen ausgetauscht.

Blick zum Podium wähend eines Vortrags

Symbolbild

Personalversammlung

Informationen und Resolutionen der Personalversammlungen. Weitere Informationen

weitere Gründe

Stand 19.9.2024