Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, dienen lediglich der Information, stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Krankheit des Kindes, Krankheit, "k.o.K.-Tage"
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Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/2010 - Handlungsweisen bei Abwesenheitsvorgängen für alle Dienstkräfte der Hauptverwaltung in den öffentlichen Schulen Berlins
Umfassendere Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im “Merkblatt zum Umgang mit Abwesenheiten” (Seiten 5 und 6)
gilt nur in Berlin:
Am ersten Arbeitstag nach der Krankheit muss eine Dienstantrittsmeldung durch das Sekretariat erfolgen. (Wenn das unbesetzt ist, z.B. in den Ferien, meldet man sich selbst direkt bei der Personalstelle: personalstelle-region03@senbjf.berlin.de).