Krankheit des Kindes, Krankheit, "k.o.K.-Tage"

Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, dienen lediglich der Information, stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Krankheit des Kindes

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage (für Kinder bis 12 Jahre) erhöht sich für Angestellte – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. SGB V §45 (aktuelle Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Berliner Verbeamtete sind hier schlechter gestellt: Sie erhalten im Jahr bis zu vier Tage bezahlten Sonderurlaub bei schwerer Erkrankung von Kindern bis zu 12 Jahren, darüber hinaus ggf. unbezahlten Sonderurlaub.

Krankheit / "k.o.K.-Tage"

- auch als “KO-Tage” bezeichnet -

Der Begriff k.o.K. (“krank ohne Krankenschein”) bedeutet, dass bei einer Erkrankung von maximal drei Krankheitstagen unter bestimmten Umständen, wie in der Tabelle im Merkblatt erläutert, auf einen Arztbesuch und damit Krankenschein verzichtet werden kann.

Tabelle aus der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/2010 mit Beispielen zur Verdeutlichung, wann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist.

  • Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/2010 - Handlungsweisen bei Abwesenheitsvorgängen für alle Dienstkräfte der Hauptverwaltung in den öffentlichen Schulen Berlins

    Umfassendere Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im “Merkblatt zum Umgang mit Abwesenheiten” (Seiten 5 und 6)

    PDF-Dokument (201.5 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Besonders Beschäftigte im Bildungsbereich neigen dazu, trotz Krankheit zu arbeiten und zumindest Aufgaben bereitzustellen. Es ist wichtig für eine schnelle Gesundung, dass daraus keine Erwartungshaltung entsteht, Beschäftigte müssten so handeln. Wir wissen aus gutem Grund nicht, woran ein*e Kolleg*in erkrankt ist und es dient nicht dem schnelleren Gesunden, wenn seitens der Schule Druck aufgebaut wird.

Nicht vergessen:

Arbeitnehmer sollten sich bei eigener Krankheit auch bei Krankheit des Kindes sofort beim Arbeitgeber melden.

gilt nur in Berlin:

Am ersten Arbeitstag nach der Krankheit muss eine Dienstantrittsmeldung durch das Sekretariat erfolgen. (Wenn das unbesetzt ist, z.B. in den Ferien, meldet man sich selbst direkt bei der Personalstelle: personalstelle-region03@senbjf.berlin.de).

Krankengeld

In dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

weitere Gründe

Stand 19.9.2024