Familie und Beruf - Vereinbarkeit, Fortbildungen

Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, dienen lediglich der Information, stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Familie und Beruf – Vereinbarkeit

Der Frauenförderplan sieht diverse Maßnahmen in den Bereichen Arbeitszeitregelungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen vor, die von Schulleitungen, Schulaufsicht und Senatsbildungsverwaltung verbindlich umzusetzen sind, um berufstätigen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen (Vgl. Frauenförderplan, S. 30-32).
Dazu beraten Sie die Frauenvertreterin und Personalrat.

Zwei Studentinnen im Lernraum mit Laptop

Frauenförderung

Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Weitere Informationen

  • Frauenförderplan der Berliner Schulen 2023 - 2029

    Regionale Maßnahmen und Daten zur Frauenförderung in Pankow finden Sie auf den Seiten 93 bis 104.

    PDF-Dokument
    Dokument: SenBJF

Fortbildungen

§ 67 Abs. 7 Schulgesetz

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich regelmäßig insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden.
§ 67 SchulG

Eine Fortbildung innerhalb der Arbeitszeit auch für weiteres pädagogisches Personal kann von der Schulleitung genehmigt werden. Bei bestimmten Veranstaltern (Senatsverwaltung, Verwaltungsakademie u.a.) gilt dies als Dienstzeit, für die kein Sonderurlaub genommen werden muss. Die Prioritäten der Dienstausübung setzt dabei die Schulleitung fest.

Ein aufgeschlagenes Buch

Fortbildungsangebot für das pädagogische Personal Berlins

Mehr Informationen zum Thema Fortbildung finden Sie im Fortbildungsportal der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter www.fortbildungen.berlin Weitere Informationen

Formular

Antrag auf Freistellung

Den Antrag auf Freistellung für Fortbildungen finden Sie im Berliner Schulportal. Reichen Sie diesen immer in zweifacher Ausfertigung ein. Weitere Informationen

Weitere Gründe

Stand 19.9.2024