Abbruch des Dienstes, Arztbesuche, Arbeitszeitkonto (AZK)

Die folgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr, dienen lediglich der Information, stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Abbruch des Dienstes wegen Dienstunfähigkeit

Auszug aus dem Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten:

Der Abbruch des Dienstes wegen Dienstunfähigkeit an einem Tag, an dem der Dienst zwar begonnen, jedoch vorzeitig wegen Krankheit beendet werden muss, ist unabhängig von der Dauer der erbrachten Dienstzeit nicht als Krankheitstag zu zählen. Für einen solchen Tag wird Dienstbefreiung erteilt und die Sollanwesenheitszeit gilt als erfüllt.

  • Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/2010 - Handlungsweisen bei Abwesenheitsvorgängen für alle Dienstkräfte der Hauptverwaltung in den öffentlichen Schulen Berlins

    Auf den Seiten 5-6 finden Sie das “Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten”.

    PDF-Dokument (201.5 kB)
    Dokument: Sen BJF

Arztbesuche

Der Tarifvertrag der Länder benennt ärztliche Behandlungen von Beschäftigten, die während der Arbeitszeit erfolgen müssen – einschließlich der erforderlichen Wegezeiten – als Anlass, in dem Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden.

Auszug aus dem Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten:

Für Arztbesuche während der Arbeits- bzw. Dienstzeit gilt, dass Sie grundsätzlich gehalten sind, Untersuchungs- oder Behandlungstermine außerhalb Ihrer Dienstzeiten zu vereinbaren. Eine Ausnahme hiervon ist ausdrücklich nur dann möglich, wenn die ärztliche Behandlung (einschließlich Wege- und Wartezeiten) während der Dienstzeit erfolgen muss und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

  • Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/2010 - Handlungsweisen bei Abwesenheitsvorgängen für alle Dienstkräfte der Hauptverwaltung in den öffentlichen Schulen Berlins

    Auf den Seiten 5-6 finden Sie das “Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten”.

    PDF-Dokument (201.5 kB)
    Dokument: Sen BJF

Auflösungsvertrag

hier folgt noch ein Link nach /gpr/oertliche-personalraete/pankow/.../abwesenheitsgruende-k-1234567.php/#kuendigung Weitere Informationen

Arbeitszeitkonto (AZK)

Zwischen 2003 und 2014 wurde im Land Berlin für vollbeschäftigte Lehrkräfte ein Arbeitszeitkonto angelegt als Ausgleich für eine Pflichtstundenerhöhung (die immer noch weiterbesteht, aber ab 2014 ohne AZK).

Es gibt drei Möglichkeiten der Verwendung der Stunden:

1. die Umwandlung in Ermäßigungsstunden (8 AZK-Tage für eine wöchentliche Ermäßigungsstunde pro Schuljahr, dabei
  • ab dem Schuljahr nach dem 58. Geburtstag: Umwandlung in max. drei Ermäßigungsstunden,
  • ab dem Schuljahr nach dem 63. Geburtstag: in max. sechs Ermäßigungsstunden),

2. das Abbummeln vor der Pensionierung/ des Ruhestandes und

3. die Auszahlung (dann allerdings versteuert)

weitere Gründe

Stand 19.9.2024