Im Schuldienst wird der Begriff Mehrarbeit nur verwendet, wenn Unterricht über die festgesetzte Pflichtstundenzahl hinaus erteilt wird. Zusätzliche außerunterrichtliche Belastungen (bspw. Korrekturen, Konferenzen, Wandertage, Klassenfahrten, vgl. AV Veranstaltungen) werden von Verwaltungen und Gerichten nicht als Mehrarbeit angesehen. Die Arbeitszeitverordnung sagt: Mehrarbeit ist auf Ausnahmefälle bei kurzfristigen Vertretungen sowie zwingende dienstliche Verhältnisse zu beschränken. Bietet sich eine Lehrkraft freiwillig an, hat dies Vorrang vor einer gleichmäßigen Verteilung.
Ist mehr Arbeit gleich Mehrarbeit? Ein Überblick.
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