Informationen zur eAuskunft
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die eAuskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung. Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7,8,11 und 12 GewO.
Umfang des Gewerberegisters der eAuskunft
Sie finden über die eAuskunft alle aktuell bei den Berliner Bezirksämtern gemeldeten Unternehmen. Nur registrierte User haben auch Zugriff auf bereits abgemeldete Betriebe. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, z.B. Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.
Aktualität der eAuskunft
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Bezirksämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein.
Auskunftsperre
Jedes Unternehmen kann beantragen, dass die Unternehmensdaten nicht im Wege einer Gewerbeauskunft weitergegeben werden. Diese Auskunftsperre ist bei dem für das Unternehmen zuständigen Berliner Bezirksamt schriftlich und ausreichend begründet zu beantragen.