Verfassungsbeschwerde gegen Geldbußen wegen ordnungswidriger Aufstellung von Spielgeräten und verbotener kostenloser Abgabe von Getränken nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz zurückgewiesen
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 20. Juni 2014 die Verfassungsbeschwerde des Geschäftsführers einer Spielhallen GmbH in Berlin gegen gerichtliche Entscheidungen wegen Zuwiderhandlung gegen das Spielhallengesetz Berlin (SpielhGBln) zurückgewiesen. Verfassungsbeschwerde gegen Geldbußen wegen ordnungswidriger Aufstellung von Spielgeräten und verbotener kostenloser Abgabe von Getränken nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz zurückgewiesen