Richterinnen und Richter des Landgerichts Berlin I verhandeln am Standort Moabit in „Strafsachen“ – genauer gesagt
- über Anklagen, die die Staatsanwaltschaft unmittelbar vor dem Landgericht Berlin I erhebt (Zuständigkeit in erster Instanz)
- sowie über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen (Zuständigkeit in zweiter Instanz).
- über Beschwerden und sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten in Strafsachen sowie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten,
- als Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen und Strafvollstreckungssachen beispielsweise über die Fortdauer einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder bei Beschwerden von Gefangenen gegen Maßnahmen im Strafvollzug sowie
- als Rehabilitationskammer über Anträge nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet.
- allgemeine Strafsachen, Wirtschaftsstrafsachen und Jugendschutzsachen, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles zum Landgericht anklagt,
- Schwurgerichtssachen, d.h. Fälle, in denen die (versuchte) Tötung eines Menschen den Gegenstand des Verfahrens bildet, sowie
- Staatsschutzsachen.