Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern des Arbeitsgerichts regelt der Geschäftsverteilungsplan mit seiner Anlage I.
Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen. Die Zuteilung erfolgt in erster Linie nach dem Fachkammerprinzip.
Aufgrund der Vielzahl der vom Berliner Arbeitsgericht zu erledigenden Streitfälle sind für die Streitigkeiten bestimmter Berufe und Gewerbe Fachkammern gebildet worden. So gibt es Fachkammern für das Baugewerbe, den Handel, die Metallindustrie u. a.
Die Verteilung der eingehenden Klagen richtet sich in erster Linie danach, welche Fachkammer für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist; auch dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Um die Zuteilung zu erleichtern und zu beschleunigen, empfiehlt es sich, Angaben zur Branchenzugehörigkeit des/der Arbeitgebers/-in bereits in die Klageschrift aufzunehmen.
Wenn Sie bereits ein Schreiben des Gerichts erhalten haben, finden Sie oben die Angabe eines Geschäftszeichens, zum Beispiel 45 Ca 111/15. Die Zahl vor den Buchstaben gibt die Kammer des Arbeitsgerichts an, in der Ihr Verfahren bearbeitet wird. In diesem Falle müssten Sie sich an die Geschäftsstelle der Kammer 45 wenden.
Bitte beachten Sie, dass Klagen oder Anträge zu Ihrem bereits laufenden Verfahren, mit eigenhändiger Unterschrift, stets schriftlich/per Fax unter Angabe des Geschäftszeichens eingereicht werden müssen; ein Telefonat mit den Mitarbeitern/-innen der Geschäftsstelle genügt nicht.