- Kollektivrechtliches Verfahren bei Streitigkeiten u. a. zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber/-in aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
- mit materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten.
Das Beschlussverfahren ist ein rein kollektivrechtliches Verfahren, wobei im Vordergrund die Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber/-in aus dem Betriebsverfassungsgesetz stehen § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz). Aber auch andere kollektivrechtliche Streitigkeiten aus dem Mitbestimmungsbereich und aus dem Tarifrecht sind im Beschlussverfahren auszutragen § 2 a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 ArbGG.