In dem Rechtsstreit Brandstäter ./. RBB ist der auf den 24. September 2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgehoben worden. Ein neuer Termin wird anberaumt, sollte eine der Parteien dies beantragen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az. 23 Sa 767/24