Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Dienstag, 2. Juli 2024, 10:30 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin eine Berufung der Juristischen Direktorin des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg, in der es unter anderem um die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses geht.
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 hatte der RBB die Auffassung vertreten, das Dienstverhältnis der Parteien sei wegen sittenwidrig überhöhter, im Dienstvertrag enthaltener Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld bereits nichtig und hatte die einseitige Lösung vom Dienstverhältnis erklärt. Zeitgleich hatte der RBB die außerordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen. Begründet hatte der RBB die Kündigung mit diversen der Juristischen Direktorin vorgeworfenen Pflichtverletzungen.
Der RBB hat widerklagend geleistete Zahlungen von der Juristischen Direktorin als Schadensersatz zurückverlangt. Hierzu hat der RBB ihr Untreue vorgeworfen, weil sie sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie Familienzuschlagszahlungen vom RBB gewähren ließ, letztere in Kenntnis des Umstands, dass der Rechnungshof die Zahlung von Familienzuschlägen durch den RBB in der Vergangenheit moniert hatte.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Hiergegen wendet sich die Berufung der Juristischen Direktorin vor dem Landesarbeitsgericht.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 Sa 1125/23