Einigung des Geschäftsführenden Direktors des Deutschen Theaters mit dem Land Berlin

Pressemitteilung Nr. 09/24 vom 06.06.2024

Der vor dem Arbeitsgericht Berlin am 28. Mai 2024 geschlossene gerichtliche Vergleich zwischen dem Geschäftsführenden Direktor des Deutschen Theaters Klaus Steppat und dem Land Berlin (PM Nr. 08/24 vom 28.05.2024) ist nicht widerrufen worden. Das Verfahren ist damit bestandskräftig beendet, eine gerichtliche Entscheidung ergeht in der Sache nicht mehr.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 22 Ca 13388/23