Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. **Mittwoch, 8. November 2023, 11:00 Uhr, Saal 509**
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin unter anderem über die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses des Betriebs- und Programmdirektors des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich der Betriebs- und Programmdirektor im Wesentlichen gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses. Mit Schreiben vom 3. Februar 2023 hatte die Beklagte die Auffassung vertreten, das Dienstverhältnis der Parteien sei wegen der im Dienstvertrag enthaltenen Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld bereits nichtig und erklärte die einseitige Lösung vom Dienstverhältnis. Zeitgleich erklärte die Beklagte die außerordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses. Begründet wird die Kündigung von der Beklagten unter anderem damit, dass der Kläger es bei dem Projekt „Haus der Digitalen Medien“ pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären und sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren ließ. Die geleisteten Zahlungen verlangt die Beklagte nunmehr widerklagend von dem Kläger als Schadensersatz zurück. In dem Rechtsstreit geht es
außerdem um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung gegen die Beklagte hat. Schließlich verlangt der Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Beklagten sowie von Frau Dr. Vernau, die zwischenzeitlich die Intendanz übernommen hatte.
Es findet eine mündliche Verhandlung vor der Kammer statt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 60 Ca 1631/23