Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
Mittwoch, 20. September 2023, 12:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin unter anderem über die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses der Juristischen Direktorin des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich die Juristische Direktorin im Wesentlichen gegen die Beendigung ihres Dienstverhältnisses. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 hatte die Beklagte die Auffassung vertreten, das Dienstverhältnis der Parteien sei wegen der im Dienstvertrag enthaltenen Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld bereits nichtig und erklärte die einseitige Lösung vom Dienstverhältnis. Zeitgleich erklärte die Beklagte die außerordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses. Begründet wird die Kündigung von der Beklagten unter anderem damit, dass die Klägerin sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie Familienzuschlagszahlungen von der Beklagten gewähren ließ, letztere in Kenntnis des Umstands, dass der Rechnungshof die Zahlung von Familienzuschlägen durch die Beklagte in der Vergangenheit moniert hatte. Die geleisteten Zahlungen verlangt die Beklagte nunmehr widerklagend von der Klägerin als Schadensersatz wegen behaupteter Untreue zurück. In dem Rechtsstreit geht es außerdem um die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat.
Es findet eine mündliche Verhandlung vor der Kammer statt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 22 Ca 13070/22