Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. Freitag, 1. September 2023, 10:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin unter anderem über die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses des Verwaltungsdirektors des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich der Verwaltungsdirektor im Wesentlichen gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses. Mit Schreiben vom 3. Februar 2023 hatte die Beklagte die Auffassung vertreten, das Dienstverhältnis der Parteien sei wegen der im Dienstvertrag enthaltenen Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld bereits nichtig und erklärte die einseitige Lösung vom Dienstverhältnis. Zeitgleich erklärte die Beklagte die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses. Begründet wird die Kündigung von der Beklagten unter anderem mit der Unterzeichnung der Zulage für den ARD-Vorsitz durch den Kläger, der auch für die Finanzen der Beklagten zuständig war. Unter anderem diese Zulage verlangt die Beklagte nunmehr widerklagend vom Kläger zurück. In dem Rechtsstreit geht es außerdem um die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf lebenslanges Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat.
Es findet eine mündliche Verhandlung vor der Kammer statt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 21 Ca 1751/23