In dem Rechtsstreit einer Redakteurin der Deutschen Welle, die wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt worden ist, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg heute über die Berufung der beklagten Arbeitgeberin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, in dem dieses die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam erachtet hat, verhandelt und einen Beweisbeschluss verkündet. Die Beweisaufnahme soll in einem Fortsetzungstermin stattfinden.
Aktenzeichen: 23 Sa 1107/22