Das Arbeitsgericht Berlin hat durch Beschluss vom 30. März 2023 den Rechtsstreit des vormaligen Geschäftsführers der Hertha BSC Verwaltung GmbH, Fredi Bobic, in dem dieser sich gegen eine außerordentliche und ordentliche Kündigung wendet, an das Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, verwiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.03.2023, Aktenzeichen 41 Ca 1884/23