Terminankündigung: Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle

Pressemitteilung Nr. 13/23 vom 03.05.2023

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

p((. Mittwoch, 10. Mai 2023, 11:00 Uhr, Saal 334,

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer gehobenen Redakteurin in der Redaktion „Middle East“ des Senders Deutsche Welle.

Der Sender hat zur Begründung der Kündigungen geltend gemacht, die Redakteurin habe sich mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert. Dies verstoße gegen die dokumentierten Grundsätze des Senders in so erheblicher Weise, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sei.

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Sender zur Weiterbeschäftigung der Redakteurin verurteilt. Es hat die Kündigungen trotz grundsätzlicher Eignung der erhobenen Vorwürfe als Kündigungsgründe unter mehreren rechtlichen Aspekten für unwirksam erachtet (Pressemitteilung 28/22 vom 03.11.2022). Das Landesarbeitsgericht entscheidet über die von dem Sender gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 23 Sa 1107/22