Keine gütliche Einigung zwischen Hertha BSC und Rune Jarstein

Pressemitteilung Nr. 27/22 vom 03.11.2022

Im Gütetermin vom 2. November 2022 ist es zu keiner gütlichen Beilegung des Rechtsstreits zwischen Hertha BSC und dem Torwart Rune Jarstein gekommen. In dem Verfahren wendet sich Herr Jarstein gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung vom 24. August 2022 zum 30. November 2022. Zu den Gründen der Kündigung hat Hertha BSC im Gütetermin keine Ausführungen gemacht.

Das Arbeitsgericht hat nach dem Scheitern der Güteverhandlung einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer auf den 2. März 2023, 12:00 Uhr, Saal 334 anberaumt. Hertha BSC ist vom Gericht aufgegeben worden, den Sachverhalt, der zur Kündigung geführt hat, schriftlich vorzutragen. Herr Jarstein hat dann die Gelegenheit, auf den zu erwartenden Vortrag von Hertha BSC nochmals schriftlich zu erwidern.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 42 Ca 8355/22