Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
p((. Mittwoch, 19. Oktober 2022, 8:30 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die eingelegte sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Oktober 2022. Das Arbeitsgericht hat einen Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch einer Betriebsratswahl ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Lieferdienstes „Gorillas“. Für die verschiedenen Standorte in Berlin wurde im November 2021 ein einheitlicher Betriebsrat gewählt. Ein Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (3 BV 12711/21) ist derzeit von den Beteiligten ruhend gestellt worden.
Es ist nun ein Wahlvorstand für das „Warehouse Schöneberg“ tätig geworden, der eine gesonderte Betriebsratswahl am 19. Oktober 2022 für das „Warehouse Schöneberg“ eingeleitet hat. Mit dem vorliegenden Verfahren begehrt die Arbeitgeberin den Abbruch dieser Betriebsratswahl.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 23 TaBVGa 1094/22