Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg setzt am
p((. Montag, 5. September 2022, 10:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin die mündliche Verhandlung über die Vergütungsklage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Pflegerin bulgarischer Staatsangehörigkeit fort.
Die Klägerin verlangt unter Berufung auf das Mindestlohngesetz weitere Vergütung mit der Begründung, sie habe rund um die Uhr gearbeitet. Das Landesarbeitsgericht hat der Pflegerin diese Vergütung überwiegend zugesprochen (siehe die Pressemitteilung Nr. 20/20 vom 17. August 2020). Auf das vom Landesarbeitsgericht zugelassene, von den Parteien eingelegte Rechtsmittel der Revision hat das Bundesarbeitsgericht ausgehend von möglichen Zahlungsansprüchen eine weitere Aufklärung konkret geleisteter Arbeits- und Bereitschaftszeiten gefordert und das Verfahren hierzu an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (siehe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/20).
Im Termin am 25. April 2022 hat zur Sachaufklärung eine Beweisaufnahme vor dem Landesarbeitsgericht stattgefunden. Die mündliche Verhandlung wird jetzt fortgesetzt.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 21 Sa 1900/19