Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Frau Kipping hat am 25. April 2022 gemeinsam mit dem Staatssekretär für Arbeit Herrn Fischer die Arbeitsgerichtsbarkeit besucht. Der bereits kurz nach Amtsübernahme der Senatorin geplante Besuch musste zunächst pandemiebedingt verschoben werden.
Gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Herrn Dr. Fenski und der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin Frau Klumpp wurden die Herausforderungen in Berlin als Großstadt mit vielfältigen arbeitsrechtlichen Problemen als auch die Rolle des Landesarbeitsgerichts als Berufungsgericht für Berlin und Brandenburg erörtert. Neben der Besprechung verwaltungsorganisatorischer Fragen und dem gemeinsamen Ziel einer zügigen Entscheidung insbesondere von Bestandstreitigkeiten wurde auch die Rolle der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als Verbindungsglieder zwischen Gerichtsbarkeit und Arbeitsleben hervorgehoben.
Anlässlich des Besuchs ließ sich die Senatorin einen für Videoverhandlungen ausgestatteten Sitzungssaal zeigen (siehe Foto). Der Präsident des Landesarbeitsgerichts erläuterte, diese Möglichkeit der Teilnahme einer Partei in Form einer Online-Zuschaltung werde aktuell vor allem genutzt, wenn ansonsten eine lange Anreise erforderlich wäre. In Berlin gebe es aufgrund der Zuständigkeit beispielsweise für Sozialkassenverfahren viele Verfahren mit auswärtigen Parteien oder Prozessbevollmächtigten. Mit einem kurzen Blick in eine Verhandlung verschaffte sich die Senatorin einen Eindruck von der Rechtspraxis. Weiter besuchte die Senatorin die Rechtsantragstelle als eine wichtige Einrichtung zur Sicherstellung des Zugangs zur Arbeitsgerichtsbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Leiterin der Rechtsantragstelle schilderte die Tätigkeit und Erfahrungen der Rechtsantragstelle bei der Aufnahme zahlreicher Klagen zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Fragen.