Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. Mittwoch, 17. November 2021, 10:30 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über einen Antrag auf Abbruch einer Betriebsratswahl. Gegenstand des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz ist die anstehende Betriebsratswahl in einem Unternehmen, das Lieferdienste mit dem Fahrrad anbietet. Die Arbeitgeberin verlangt von dem Wahlvorstand, das eingeleitete Verfahren zur Wahl eines Betriebsrats abzubrechen. Zur Begründung macht die Arbeitgeberin geltend, bereits das Verfahren zur Bestellung des Wahlvorstandes sei nicht ordnungsgemäß verlaufen. Weiter enthalte das Wahlausschreiben erhebliche Fehler und sei nicht an allen erforderlichen Orten ausgehängt worden. Zudem sei der Betriebsbegriff verkannt, es bestehe keine Zuständigkeit dieses Wahlvorstandes für die Beschäftigten, die hier zur Wahl aufgerufen seien. Der Wahlvorstand tritt dem entgegen und hält an der beabsichtigten Durchführung der Wahl fest.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 3 BVGa 10332/21