Das Arbeitsgericht Berlin hat im Gütetermin, in dem noch keine streitige Entscheidung ergeht, am 6. September 2021 über die Entfristungsklagen von zwei Arbeitnehmern des Lebensmittel-Lieferdienstes Gorillas verhandelt. Die Arbeitnehmer machen geltend, dass die für die Wirksamkeit der Befristung ihrer in Kürze auslaufenden Arbeitsverträge erforderliche Schriftform durch die Nutzung des elektronischen Systems DocuSign nicht eingehalten sei. Sollte die Schriftform nicht gewahrt sein, hätte das die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge und es wäre ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden. Der Kammertermin findet am 9. Februar 2022 um 11:15 Uhr in Saal 513 statt.
Es gibt derzeit noch weitere 10 gleichgelagerte Verfahren in verschiedenen Kammern des Arbeitsgerichts Berlin, bei denen in den nächsten Tagen und Wochen die Gütetermine anstehen.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 20 Ca 8498/21 und 20 Ca 8500/21