Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Dienstag, 11. Mai 2021, 12.30 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage eines Lehrers gegen das Land Brandenburg, mit der er sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses richtet.
Das Land Brandenburg hat das Arbeitsverhältnis des im Quereinstieg eingestellten Lehrers gekündigt, weil dieser Tätowierungen trage und gezeigt habe, die auf eine fehlende Eignung für den Beruf des Lehrers schließen ließen. Dies betrifft Tätowierungen mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“, zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen ließen nicht auf eine Distanzierung schließen.
Eine vorhergehende Kündigung des Klägers wurde mangels hinreichender Mitteilung von Kündigungsgründen gegenüber dem Personalrat durch das Landesarbeitsgericht für unwirksam erklärt (siehe Pressemitteilung Nr. 34/19 vom 11.12.2019).
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 8 Sa 1655/20.